Schalldämmhaube

Schalldämmhaube

Wann ist der Einsatz einer Schalldämmhaube als Schallschutzmaßnahme sinnvoll?

Dampf- und Heißwasserkesselanlagen verursachen im laufenden Betrieb Schall. Unter Schall versteht man mechanische Schwingungen und Wellen. Diese Schwingungen treten immer in bestimmten Frequenzen auf. Durch unser Ohr können wir Schwingungen von circa 16 Hz bei tiefen Tönen und circa 16000 Hz bei hohen Tönen wahrnehmen. Übersteigen diese Geräusche einen bestimmten Grenzwert, werden sie als Lärm wahrgenommen. Dann sind konkrete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Gesetzgeber hat dazu Vorschriften zum Schutz gegen Lärm erlassen. Diese findet man z.B. in der BImSchG, TA-Lärm, DIN 4109, DIN 45 680, oder in der VDI-Richtlinie 2058. So individuell wie unsere Kundenanlagen sind, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen und Vorschriften. Deshalb berücksichtigen unsere Profis bereits in der Planungsphase alle notwendigen Schallschutzmaßnahmen. Eine dieser Maßnahmen kann zum Beispiel der Einsatz einer Schalldämmhaube sein. Sie dient zur Schallpegelminderung und reduziert die Geräusche, die durch den laufenden Betrieb des Brenners entstehen. Die Geräuschminderung ist immer abhängig von der Ausführung der Haube. Sie kann zum Beispiel 20-25 dB betragen. Der Einsatz einer fahrbaren Schalldämmhaube setzt allerdings auch einen ausreichend dimensionierten Freiraum vor der Brenneranlage voraus. Die Haube lässt sich für Wartungs- oder Reparaturarbeiten einfach zur Seite fahren. Ob eine Schalldämmhaube als Schallschutzmaßnahme für Ihre Dampf -oder Heißwasserkesselanlage infrage kommt, erfahren Sie von unseren Experten!

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